Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten.
Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Helfersprecher wenden. Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.