Der OV-Stab besteht aus folgenden Funktionen:

  • Stellvertretender Ortsbeauftragter (stv. OB)

  • Ausbildungsbeauftragter (AB)

  • Verwaltungsbeauftragter (VwBe)

  • Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

  • Ortsjugendbeauftragter (OJB)

  • Schirrmeister (SM)

  • Koch (Koch)

    Der OV-Stab hat im Einsatzfall wichtige Koordinierungs- und Unterstützungsfunktionen. Er arbeitet im Einsatz als LuK-Stab bei Bedarf mit den anderen LuK-Stäben in der THW-Struktur zusammen. Die Einsatz-Aufgaben des OV-Stabes ergeben sich aus den „Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation bei Einsätzen in der THW-Struktur“ und der „Stabsdienstordnung für LuK“, insbesondere für die einzelnen OV-Stabsfunktionen. Im Einsatzfall werden in der THW-Struktur ausschließlich organisatorische und administrative Maßnahmen durchgeführt, vorwiegend im Rahmen der Aufsichts- und Fürsorgepflicht.

    Er erfasst die nicht eingesetzten Kräfte des OV und setzt diese für OV-Service-/Unterstützungsleistungen in seinem Zuständigkeitsbereich ein. Er fordert überörtliche THW-Kräfte zur Sicherstellung der OV-Aufgaben und -infrastruktur an und setzt diese ein. Er plant vorsorglich Reserve- und Ablösekräfte und hält diese vor.